Wir behandeln Kassenrezepte, BG-Rezepte und Privatrezepte sowie Selbstzahler.
Aktuell angebotene Leistungen umfangen:
Krankengymnastik - Manuelle Therapie - Manuelle Lymphdrainage - KG ZNS für Erwachsene - KG am Gerät - CMD
Fango - Massagen - Hausbesuche
Wichtige Informationen für Patienten mit Kassen- BG- oder Privatrezepten
Terminabsagen: Das wichtigste zuerst. Wir nehmen uns gerne Zeit für unsere Patienten und behandeln im Regelfall (Zeitvorgabe der gesetzlichen Kassen für Krankengymnastik 15 Minuten) länger als es die Kasse vorgibt. Weiterhin entstehen in der Praxis so gut wie keine Wartezeiten, da Ihr Termin nur für Sie reserviert wird. Deswegen sind ausgefallene Termine, welche nur kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden, für uns ein großes Problem. Wir bitten Sie daher einen Termin so frühzeitig wie möglich abzusagen und behalten uns vor einen Termin, der nicht mindestens 12 Stunden vorher abgesagt wurde, mit dem festgelegten Wert der Behandlung in Rechnung zu stellen. Behandlungsbeginn: Die Behandlung von Kassenrezepten muss grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, wenn "Dringlicher Behandlungsbeginn" angekreuzt ist sogar innerhalb 14 Tage. BG-Rezepte müssen schon innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Für Privatrezepte gibt es keine einheitliche Regelungen, sollte Ihr Rezept jedoch älter sein, macht es Sinn kurz bei Ihrer Versicherung anzurufen. Behandlungsunterbrechung: Kassenrezepte dürfen in bestimmten Fällen, wie z.B Krankheit, auch länger als 14 Tage unterbrochen werden, müssen aber spätestens innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. BG-Rezepte dürfen grundsätzlich nicht unterbrochen werden, eine Ausnahme muss immer telefonisch mit der Versicherung besprochen sein. Für Privatrezepte gibt es keine einheitliche Regelungen. Beihilfe: Die Beihilfe hat festgelegte Höchstsätze für physiotherapeutische Maßnahmen. Diese sind jedoch nicht unbedingt kostendeckend und sollen es laut Gesetzgeber auch nicht zwangsläufig sein. Bitte informieren Sie uns vor der Therapie ob sie privat oder durch Beihilfe versichert sind. Rezeptfehler: Wir sind als Physiotherapeuten dazu veranlasst das vorgelegte Rezept auf Gültigkeit zu prüfen. Ein ungültiges Rezept kann meistens, je nach Fehler, nur vom Arzt geändert werden. Ein fehlerhaftes Rezept können wir nicht abrechnen und daher auch nicht behandeln. Sehen Sie uns es daher nach, wenn wir Sie mit einem ungültigen Rezept nochmal zum Arzt schicken müssen. Zuzahlung: Für gesetzlich Versicherte gibt es eine Zuzahlung für jedes Rezept. Diese beträgt 10 Euro Rezeptgebühr + 10% des jeweiligen Rezeptwertes. Wir sind seitens der Krankenkassen verpflichtet diese Zuzahlung einzuziehen. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte zum ersten Termin die Befreiungskarte mit. Preisgestaltung Privatrezepte Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht. Beihilfefähige Höchstsätze: Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen. Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer). Medizinisch notwendige Leistungen Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt. Unser Honorar richtet sich nach den vereinbarten Preislisten zwischen den Landesverbänden des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) und den Landesvertretungen des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen e.V. Dabei wird eine Steigerung um den Faktor 1,8 (für praktische Leistungen bis zu 2,3) zugestanden, welche wir immer unterschreiten. Für konkrete Fragen rufen Sie einfach in der Praxis an.
Praxis für Physiotherapie, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainhttps://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/cm4all.com.widgets.JobAdvertisementHealthcare/thumbnail.png age, Kg am Gerät und vieles mehr. Machen Sie sich auch auf unseren Seiten auf Facebook und Instagram einen Eindruck.